Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel ein krankheitsbedingter Abwesenheitstag, also ein Krankentag, in Ihrem Unternehmen kostet? Wenn Sie mit “nein” antworten, wäre das erschreckend.
Die Kosten, die Unternehmen durch Krankheit, genauer gesagt durch die Entgeltfortzahlung, entstehen, sind immens. Details folgen etwas tiefer, aber um es vorwegzunehmen: Allein die Produktionsausfallkosten (ausgefallene Produktion durch Arbeitsunfähigkeit, wird im Bundesbericht mit Lohnkosten gleichgesetzt) wurden von der Bundesregierung im Jahr 2021 auf 89 Milliarden € berechnet. Zum gleichen Zeitpunkt lagen die Ausgaben im Bundeshaushalt für “Investitionen des Bundes in Bildungswesen, Wissenschaft und Forschung” bei 4,22 Milliarden € und die “klassischen” Verkehrsinvestitionen des Bundes bei 19,04 Milliarden €. Die Investitionszahlen in derart wichtigen Ressorts sind im Vergleich zu den Produktionsausfallkosten, die den Unternehmen durch Entgeltfortzahlung entstehen, sehr gering. Es gibt zwar keine direkte Korrelation zwischen diesen beiden Aussagen, aber wenn man sich vorstellt, dass einige Prozente der entgangenen Summen in z.B. die Bildung gesteckt werden könnten, ist das ein schöner Gedanke. Höhere Gewinne, die Unternehmen erzielen würden, wenn die Krankenstände in den Unternehmen geringer wären und dadurch weniger Entgeltfortzahlung geleistet werden würde, bedeuten auch höhere Steuereinnahmen, die sinnvoll eingesetzt werden könnten. Die Krankenkosten sind erschreckende Zahlen, deren Tendenz leider steigend ist. Schlimmer noch, die 89 Milliarden sind nicht die Summe, die die Unternehmen für Entgeltfortzahlung zahlen. Sie ist höher!
Woher kommen die Krankenstatistiken?
Jede Krankenkasse führt eigene Statistiken. Die größeren Krankenkassen dienen häufig als Basis für Veröffentlichungen und Feststellungen in Bezug auf die Krankenstände in Deutschland. Die Frage ist, ob eine Krankenkasse mit wenigen Millionen Versicherten tatsächlich eine grundlegende Aussage über die psychische Erkrankung der Arbeitenden in Deutschland machen kann. In Deutschland gibt es Stand 2023 96 gesetzliche Krankenkassen unterschiedlicher Größe. Zu den größten in Bezug auf Versicherte zählen die Techniker Krankenkasse und die AOK. Interessant ist auch der Blick darauf, wie sich die Anzahl der Krankenkassen in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Im Jahr 1970 war die Anzahl der Krankenkassen noch um ein Vielfaches höher.
Ein Gedanke am Rande: Wenn man bedenkt, wie hoch die Verwaltungskosten, die Infrastruktur, das Personal, usw. der Krankenkassen sind, wäre es nicht sinnvoller, weniger Krankenkassen zu haben und somit möglicherweise Kosten zu sparen sowie Beitragssätze zu reduzieren? Das ist in anderen Ländern der Fall. Aber das ist ein anderes Thema, bei dem es sicherlich viele unterschiedliche Meinungen gibt.
Die wohl gesamtheitlich genauesten Zahlen liefert der bereits oben erwähnte Bericht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich den Bericht “Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit”. Laut dem Bericht von 2021 war jeder der etwa 41 Millionen Arbeitnehmer im Durchschnitt 17,0 Tage arbeitsunfähig. Die damit verbundenen, bereits oben erwähnten Produktionsausfallkosten werden von der BAuA auf 89 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen Verluste von 153 Milliarden Euro an Arbeitsproduktivität.
Der BMAS-Bericht beinhaltet neben der gesamtheitlichen Betrachtung auch Details zu unterschiedlichen Branchen. Laut dem Bericht belaufen sich für das produzierende Gewerbe (Industrie) im Jahr 2021 die Produktionsausfallkosten auf 163 Euro pro Tag, was den Lohnkosten entspricht, und 266 Euro an Ausfall an Bruttowertschöpfung, insgesamt also 429 Euro für einen Tag. Die genannten 163 Euro Lohnkosten sind allerdings bei weitem nicht das, was tatsächlich an Kosten für die Entgeltfortzahlung entsteht. Die 266 Euro basieren ebenfalls auf den Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen, die dem Bundesministerium vorliegen, mit dem Bewusstsein, dass einige Daten nicht zur Verfügung lagen und die Summen somit höher sein müssen.
Sind die ermittelten Kosten korrekt?
Die berichteten Informationen sind nicht vollständig, da beispielsweise die Krankmeldungen, die Mitarbeiter von ihren Ärzten erhalten, nicht direkt bei den Krankenkassen eingereicht werden, sondern nur beim Arbeitgeber, um eine Lohnfortzahlung zu erhalten. Das Nicht-Einreichen der Krankmeldung bei der Krankenkasse war in der Vergangenheit möglich und nicht selten der Fall. Zum Problem für die Mitarbeiter wurde das nur, wenn der Mitarbeiter mehr als sechs Wochen an einer Krankheit erkrankt war. In diesem Fall bestand die Gefahr, dass die Krankenkasse das Krankengeld nicht zahlte oder Schwierigkeiten für den Mitarbeiter bei der Zahlung entstanden. Im Zeitraum der ersten sechs Wochen spielt das für die Krankenkassen und den Mitarbeiter keine Rolle, da die Krankenkassen keine Kosten zu tragen hatten, außer ggf. einiger Behandlungskosten, und der Mitarbeiter hatte keine Beeinträchtigung, weil der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zu leisten hatte. Somit fehlen diese Informationen in den offiziellen Statistiken. Das Problem könnte durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) behoben werden sein. Wie wir aktuell aus den Medien entnehmen können, sind die Krankenstände bei vielen Krankenkassen so hoch wie noch nie, und mehr Personen erkranken als in der Vergangenheit. Dies könnte ein Effekt der besseren Transparenz sein. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Bevölkerung nach dem Lockdown und den Impfungen empfänglicher für Erkältungserkrankungen ist. Um das sinnvoll bewerten zu können, warten wir auf die Studien, die zu diesen Themen sicherlich aktuell in Krankenkassen und Ministerien durchgeführt werden. Durch die Implementierung der eAU wurden jedoch auch neue Herausforderungen für Unternehmen geschaffen, die die Umsetzung von Präventivmaßnahmen erschweren. Auf diese werden wir zu einem späteren Zeitpunkt zurückkommen.
Zusätzlich zu der bereits genannten Abweichung werden die Daten von Unternehmen vernachlässigt, die für die ersten drei Tage einer Krankheit keine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Unternehmen benötigen. Laut § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG ist ein Arbeitnehmer erst nach drei Tagen verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, es sei denn, der Arbeitgeber hat andere Regelungen festgelegt. Diese Zahlen gelangen in keine öffentliche Statistik und fehlen ebenfalls in diesen Reporten. Diese Ungenauigkeit in den Statistiken wird auch nicht durch die eAU gelöst werden. Diese Abweichung in öffentlichen Statistiken wird auch zukünftig Bestand haben.
Warum sollen Unternehmen ihre individuellen Daten ermitteln?
Damit man die richtigen Ansätze wählt, maßgeschneidert und nicht von der Stange, wie zum Beispiel durch Angebote der Krankenkassen. Wenn man seine individuelle Situation nicht misst, scheint es einem auch nicht so wichtig zu sein. Oder man versteht seine Situation und die immensen negativen Auswirkungen von krankheitsbedingten Abwesenheiten nicht ausreichend. Oder man hat keine Probleme mit krankheitsbedingten Abwesenheiten. Aber wenn das der Fall wäre, würden Sie den Blog nicht lesen.
Die Angebote der Krankenkassen sind gut, nicht falsch zu verstehen. Die Frage ist, ob die Angebote und Maßnahmen genau auf das betroffene Unternehmen passen und ob die Anzahl der Mitarbeiter, die dort versichert sind, auch tatsächlich die Situation repräsentieren. Krankenkassen sind seit 2015 nach dem Präventionsgesetz dazu verpflichtet, Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung zu erbringen. Ich habe bereits einige Male gut und erfolgreich mit Krankenkassen im Unternehmen zusammengearbeitet. Wenn man jedoch mit einer Krankenkasse zusammenarbeitet, muss einem bewusst sein, dass die Krankenkasse, die von einem gewählt wird, nur auf die Daten der Mitarbeiter Zugriff hat, die bei der entsprechenden Krankenkasse versichert sind. Haben Sie 100 Mitarbeiter und wählen Krankenkasse X, bei der 25 Mitarbeiter versichert sind, haben Sie hoffentlich 25 zuverlässige Datensätze. Ob Sie daraus die richtigen Daten ableiten und die Krankenkasse mit Ihnen den richtigen Fokus im Unternehmen legt, ist fraglich. Aber auch hier gilt: Jede BGF-Maßnahme (betriebliche Gesundheitsförderung) im Rahmen des BGM (betrieblichen Gesundheitsmanagement) ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter.
Stundenlohn und Stundensatz: Welche Kosten sollten berücksichtigt werden?
Wie ermitteln sich die Kosten für krankheitsbedingte Abwesenheiten tatsächlich in Ihrem Unternehmen? Eine Befragung in einem mittelständischen Unternehmen der Automobilzulieferindustrie hat gezeigt, dass 40% der befragten Mitarbeiter einen krankheitsbedingten Abwesenheitstag als weit „günstiger“ eingeschätzt haben, als er tatsächlich ist. Der Hintergrund bei der Betrachtung der Einschätzung war, dass viele Mitarbeiter ihre Stundenlöhne mit ihren Arbeitsstunden pro Tag multipliziert haben und somit auf ein Produkt kamen.
Man kann den Stundenlohn zur Berechnung heranziehen, das tun wir in unserer Software transparency als Vergleichsergebnis auch. Richtig ist jedoch der Stundensatz. Der Stundensatz beinhaltet die tatsächlichen Kosten, die Sie als Arbeitgeber pro Stunde aufbringen müssen. Aus diesem Grund ist die Primärzahl in unserer Software auch der Stundensatz. Der Stundenlohn dient als Informationszahl, um sich gegebenenfalls mit Ihren Mitarbeitern in Gesprächen auszutauschen.
Das folgende Beispiel beschreibt einen Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das dem IG Metall Tarif unterliegt. Der Lohnkostenberechnungsseite können Sie entnehmen, dass der Arbeitnehmer in der Entgeltstufe (EG) 6 eingestuft ist und inklusive einer Leistungszulage von 10% einen Stundenlohn von 20,19 € erhält. Der Arbeitnehmer erhält gemäß Tarifvertrag 13,72 Monatsgehälter; andere Vergünstigungen bzw. Zulagen werden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Die produktiven Arbeitstage und daraus resultierenden effektiven Arbeitsstunden beschreiben den Zeitraum, den der Arbeitnehmer effektiv zur Verfügung steht. In diesem Fall wird mit einem individuellen Krankenstand von 0% gerechnet. Würde ein Erfahrungswert vergangener Jahre berücksichtigt werden, z.B. 5% krankheitsbedingte Abwesenheit, würden sich die verfügbaren Stunden reduzieren und die Stundensätze und somit die Abwesenheitstagskosten erhöhen.
Der Stundenlohn von 20,19 € wandelt sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verfügbarkeit in einen Stundensatz von 33,26 € in diesem Beispiel. Das entspricht einem Anstieg um 64,73% zum Stundenlohn und zeigt die tatsächlichen Kosten, die Sie als Arbeitgeber pro Stunde an Entgeltfortzahlung für den fiktiven Arbeitnehmer leisten müssten.
Auf unserer Homepage können Sie sich an unserem Kalkulator ausprobieren und sehen die tatsächlichen Kosten, die Sie im Unternehmen für krankheitsbedingte Abwesenheiten aufbringen: https://staff-gruppe.de/kalkulator/
Wettbewerbsnachteil
Können Sie sich vorstellen, durch krankheitsbedingte Abwesenheiten Wettbewerbsnachteile zu haben?
Natürlich nur, wenn Sie Probleme mit krankheitsbedingten Abwesenheiten haben.
Seien Sie sich sicher: Hohe Krankenstände bedeuten Wettbewerbsnachteile, und diese können sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene auftreten. Im Grunde bleibt es in beiden Fällen ein Nachteil gegenüber dem Markt. Setzen Sie transparency ein und minimieren Sie Ihren Nachteil mit unserer Hilfe, indem Sie ihn in einen Vorteil umwandeln.
National
National, regional oder lokal – kleine, besonders Handwerksunternehmen mit geringerer Mitarbeiteranzahl leiden anders als Mittelständler oder große Unternehmen. Kleine Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern zahlen an die Krankenkassen eine Umlage (U1). Abhängig von der gezahlten Höhe (% vom Brutto des Mitarbeiters) übernimmt die Krankenkasse im Fall einer Erkrankung des Mitarbeiters X% der Entgeltfortzahlung. Das Unternehmen leidet zum Glück zu dem Zeitpunkt der Erkrankung des Mitarbeiters nicht zu 100% unter der Entgeltfortzahlung. Dafür allerdings jeden Monat ein wenig durch die Umlage, obwohl die Mitarbeiter nicht krank sind, und diese Kosten müssen in die Preise einkalkuliert werden. Der größte Nachteil wird im Fall von kleineren Unternehmen jedoch der Verlust des Umsatzes sein. Schließlich laufen alle Kosten im Unternehmen weiter, und Baustellen können eventuell nicht mehr besetzt werden, weil unter Umständen die Sicherheit auf den Baustellen leiden würde.
Wie Sie den Berichten der Krankenkassen entnehmen können, unterscheiden sich krankheitsbedingte Abwesenheiten teilweise regional, auch innerhalb der gleichen Branche. Liegt Ihr Krankenstand höher als in der Nachbargemeinde oder Region und müssen Sie Ihre gestiegenen Lohnkosten in Ihren Angeboten einrechnen, könnten Ihnen hier Nachteile entstehen. Generell kann man aus meiner Sicht jedoch sagen, der nationale Nachteil ist geringer als der internationale, weil wir ziemlich konstant hohe Krankenstände in Deutschland haben. Unternehmen, die international tätig sind, haben mit vielen weiteren und durchaus größeren Herausforderungen zu kämpfen.
International
Hier gibt es definitiv Wettbewerbsnachteile. Wenn man die Krankenstände in deutschen Unternehmen mit denen in anderen Ländern vergleicht, stellt man fest, dass wir in Deutschland seit Jahren an der Spitze der Krankenstände auf europäischer und globaler Ebene stehen. Schmerzlicher sind jedoch die europäischen Vergleiche. Die folgende Abbildung zeigt die Daten eines WHO-Berichts, der einen Vergleich europäischer Länder in Bezug auf krankheitsbedingte Abwesenheitstage pro Arbeitnehmer pro Jahr darstellt. Deutschland wies 2020 die meisten Abwesenheitstage pro Arbeitnehmer auf, knapp gefolgt von Tschechien. Anschließend folgt die Slowakei mit bereits ca. 17% weniger Abwesenheitstagen pro Arbeitnehmer pro Jahr als Deutschland. Österreich, das ein ähnliches Entgeltfortzahlungssystem wie Deutschland hat, liegt bei „nur“ 12,7 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit.
Warum ist die europäische Betrachtung schmerzhafter? Auch wenn man globale Märkte bedient, spielt der europäische Binnenmarkt für Unternehmen meist eine größere Rolle als das Globale. Schmerzhafter, weil die direkten Mitbewerber auf dem Markt, direkte Nachbarn sind. Zu der Spitzenposition, die wir als Deutschland bei den krankheitsbedingten Abwesenheiten einnehmen, kommen weitere aus wirtschaftlicher Sicht negative Aspekte hinzu. Ein gravierender Punkt sind die Arbeitskosten, die in Deutschland um ein Vielfaches höher sind als in den östlichen Nachbarländern und auf ähnlichem Niveau wie die unmittelbaren westlichen Nachbarn. Ein weiterer Punkt sind die Entgeltfortzahlungssysteme der einzelnen Länder. In Deutschland haben Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen zu leisten. Das bezieht sich auf eine Krankheit. Erkrankt ein Arbeitnehmer an einer weiteren Krankheit, folgen unter Umständen erneut 6 Wochen.
Ausführlich werden wir in einem der folgenden Blogs zu diesen Themen schreiben. Zum Thema Entgeltfortzahlung kann man jedoch bereits erwähnen, dass die Entgeltfortzahlung in Tschechien nicht bei 100% liegt und auch nicht 6 Wochen andauert. Die Arbeitskosten und Entgeltfortzahlungen sind im europäischen Vergleich in Deutschland am arbeitnehmerfreundlichsten geregelt und tragen folglich dazu bei, dass deutsche Unternehmen neben den hohen Kosten, die zu stemmen sind, einem Wettbewerbsnachteil unterliegen.
Wenn Sie Fragen zu krankheitsbedingten Abwesenheiten haben, schreiben Sie mir gerne. Oder besuchen Sie unsere Homepage und versuchen Sie sich an unserem Kalkulator: https://staff-gruppe.de/kalkulator/
Sie werden feststellen, dass auch Sie Optimierungen vornehmen können.
Quellen:
https://www.aok.de/pp/lexikon/praeventionsgesetz/
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2021.html
https://www.bundeshaushalt.de/DE/Schwerpunktthema/schwerpunktthema.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/praevg.html
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
https://www.lohnexperte.de/lohn-info/erklaerung-umlage-u1-u2.html
https://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2021.html